Der Kontrollausschuss des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat mit Zustimmung des DFB-Sportgerichts das Ermittlungsverfahren eingestellt, das gegen einen Angestellten des Vereins 1899 Hoffenheim nach dem Bundesliga-Heimspiel gegen Borussia Dortmund am 13. August 2011 eingeleitet worden war.
Eine logische, eine richtige Entscheidung. Schließlich legt doch Punkt 14 der Stadionordung der Hoffenheimer Rhein-Neckar-Arena eindeutig fest:
Verbote
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– mechanische und elektrisch betriebene Lärminstrumente – der Betreiber behält sich Ausnahmen vor
Tja, so einfach ist man aus dem Schneider.… […] WEITERLESEN