DFB stellt Verfahren gegen „Mitarbeiter“ von 1899 Hoffenheim völlig zurecht ein

Der Kontrollausschuss des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat mit Zustimmung des DFB-Sportgerichts das Ermittlungsverfahren eingestellt, das gegen einen Angestellten des Vereins 1899 Hoffenheim nach dem Bundesliga-Heimspiel gegen Borussia Dortmund am 13. August 2011 eingeleitet worden war.

Eine logische, eine richtige Entscheidung. Schließlich legt doch Punkt 14 der Stadionordung der Hoffenheimer Rhein-Neckar-Arena eindeutig fest:

Verbote

[…]

– mechanische und elektrisch betriebene Lärminstrumente – der Betreiber behält sich Ausnahmen vor

Tja, so einfach ist man aus dem Schneider.… […] WEITERLESEN